Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Südthüringen

Die Bahnhofstraße in Suhl. Noch ist sie nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. © adfc Rainer Kelm

Wann wird wieder eine Einbahnstraße in Suhl für den Radverkehr freigegeben?

Im Herbst 2019 wurde mit der Trübenbachstraße als Verbindung zwischen Rimbach- und Judithstraße eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Wie ist der Stand heute? Wie könnte es weitergehen?

Im Herbst 2019 wurde mit der Trübenbachstraße als Verbindung zwischen Rimbach- und Judithstraße eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Eine bekannte Tatsache ist, dass es in Suhl so gut wie keine Radwege gibt, und daran wird sich wegen fehlender Konzepte, Platzmangel in engen Berg-und Tallagen und vor allem mangels Finanzen in absehbarer Zeit nichts ändern.

Nur einzelne Gehwege sind für Radfahrer freigegeben. Immerhin ist darunter auch die Fußgängerzone – ein wirklich großer Vorteil, wenn man das Rad zum Einkaufen nutzt oder auf kurzem Weg die Innenstadt queren möchte.

Ist in der Fußgängerzone viel Begängnis oder finden im Steinweg oder auf dem Marktplatz Veranstaltungen statt, so ist entsprechende Vorsicht beim Fahren geboten, oder man schiebt gleich.

Der ADFC fordert seit langem die Öffnung der Bahnhofstraße als kürzeste Verbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof. Die Stadtverwaltung verwies stets auf zu wenig Platz, da hier geparkt wird. Während der Bauzeit an der Bahnhofskreuzung war die Einbahnstraßenreglung im Abschnitt zwischen Kreuzung und Friedensstraße komplett aufgehoben. Obwohl die Parkplätze weiterhin genutzt wurden, gab es offensichtlich keine Probleme mit sich begegnenden Kraftfahrzeugen. Wenn die Öffnung für den Autoverkehr funktioniert, dann sollte dies erst recht für Radfahrer machbar sein. Alternativ wurde  im  Verkehrsentwicklungsplan Suhl 2030 die Freigabe des breiten Gehweges für Radfahrer vorgeschlagen. Das wurde von der Stadtverwaltung mit dem Hinweis, dass dieser in einem zu schlechten Zustand sei, vorläufig abgelehnt. Da sind aber Abschnitte des ausgewiesenen Haseltalradweges, z.B. die Heinrichser Straße, in einem deutlich schlechteren Zustand.

Bleibt zu hoffen, dass neben dem Haselweg, der Schmückestraße und der Neundorfer Straße endlich die Bahnhofsstraße und weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden, denn zwischen parkenden Fahrzeugen gibt es genügend Lücken, so dass Radler und PKW-Fahrer einander ausweichen können. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an den § 1 der StVO, dann sollte es hier zu keinen Konflikten kommen.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es mit der Neufassung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm. Sie schreibt unter anderem vor, dass die Freigabe von Einbahnstraßen unter bestimmten Voraussetzungen von einer Kann- zu einer Soll-Regelung und damit zum Regelfall wird. „Soll“ ist im Regelfall als „Muss“ zu verstehen. So steigt der Druck auf die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, auf diese Art kostengünstig die Bedingungen für den Radverkehr in Suhl zu verbessern.

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