Wann wird wieder eine Einbahnstraße in Suhl für den Radverkehr freigegeben? - ADFC Südthüringen

Die Bahnhofstraße in Suhl. Noch ist sie nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. © adfc Rainer Kelm

Wann wird wieder eine Einbahnstraße in Suhl für den Radverkehr freigegeben?

Im Herbst 2019 wurde mit der Trübenbachstraße als Verbindung zwischen Rimbach- und Judithstraße eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Wie ist der Stand heute? Wie könnte es weitergehen?

Im Herbst 2019 wurde mit der Trübenbachstraße als Verbindung zwischen Rimbach- und Judithstraße eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Eine bekannte Tatsache ist, dass es in Suhl so gut wie keine Radwege gibt, und daran wird sich wegen fehlender Konzepte, Platzmangel in engen Berg-und Tallagen und vor allem mangels Finanzen in absehbarer Zeit nichts ändern.

Nur einzelne Gehwege sind für Radfahrer freigegeben. Immerhin ist darunter auch die Fußgängerzone – ein wirklich großer Vorteil, wenn man das Rad zum Einkaufen nutzt oder auf kurzem Weg die Innenstadt queren möchte.

Ist in der Fußgängerzone viel Begängnis oder finden im Steinweg oder auf dem Marktplatz Veranstaltungen statt, so ist entsprechende Vorsicht beim Fahren geboten, oder man schiebt gleich.

Der ADFC fordert seit langem die Öffnung der Bahnhofstraße als kürzeste Verbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof. Die Stadtverwaltung verwies stets auf zu wenig Platz, da hier geparkt wird. Während der Bauzeit an der Bahnhofskreuzung war die Einbahnstraßenreglung im Abschnitt zwischen Kreuzung und Friedensstraße komplett aufgehoben. Obwohl die Parkplätze weiterhin genutzt wurden, gab es offensichtlich keine Probleme mit sich begegnenden Kraftfahrzeugen. Wenn die Öffnung für den Autoverkehr funktioniert, dann sollte dies erst recht für Radfahrer machbar sein. Alternativ wurde  im  Verkehrsentwicklungsplan Suhl 2030 die Freigabe des breiten Gehweges für Radfahrer vorgeschlagen. Das wurde von der Stadtverwaltung mit dem Hinweis, dass dieser in einem zu schlechten Zustand sei, vorläufig abgelehnt. Da sind aber Abschnitte des ausgewiesenen Haseltalradweges, z.B. die Heinrichser Straße, in einem deutlich schlechteren Zustand.

Bleibt zu hoffen, dass neben dem Haselweg, der Schmückestraße und der Neundorfer Straße endlich die Bahnhofsstraße und weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden, denn zwischen parkenden Fahrzeugen gibt es genügend Lücken, so dass Radler und PKW-Fahrer einander ausweichen können. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an den § 1 der StVO, dann sollte es hier zu keinen Konflikten kommen.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es mit der Neufassung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm. Sie schreibt unter anderem vor, dass die Freigabe von Einbahnstraßen unter bestimmten Voraussetzungen von einer Kann- zu einer Soll-Regelung und damit zum Regelfall wird. „Soll“ ist im Regelfall als „Muss“ zu verstehen. So steigt der Druck auf die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, auf diese Art kostengünstig die Bedingungen für den Radverkehr in Suhl zu verbessern.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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