In Suhl bewegt sich etwas - ADFC Südthüringen

Mühltorstraße in Gegenrichtung geöffnet © C. Pönisch

In Suhl bewegt sich etwas

Wieder wurden in Suhl kleine Fortschritte in Sachen Fahrradfreundlichkeit sichtbar. Weitere Einbahnstraßen wurden für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet.

Die Stadtverwaltung Suhl und der ADFC-Südthüringen treffen sich seit 2022 zweimal jährlich, um gemeinsam Verbesserungen für den Radverkehr in Suhl zu erreichen. Am 14.03. fand das vierte Gespräch statt.

Zwischenzeitlich waren die Straßen Lauwetter, Rüssen-, Drussel- und Mühltorstraße in Gegenrichtung freigegeben worden. Damit ergibt sich für Radfahrer die Möglichkeit, durchgehend auf der westlichen Seite der Friedrich-König- bzw. Dr.-Theodor-Neubauer-Str. zu fahren. Der Fußgängertunnel von der Werner-Seelenbinder-Str. zum CCS ist nun offiziell in beiden Richtungen mit "Radfahrer frei" beschildert. Auch der Gehweg zwischen Aue 1 und Zufahrt zum Heinrichser Straßenmarkt ist nun für "Radfahrer frei". Zugesagt wurde die Öffnung der Einbahnstraße An der Hasel zwischen Eisenbahnbrücke und Blücherstraße, um die direkte Zufahrt aus der Aue nach Neundorf zu ermöglichen. 

Damit wurde die lange Liste der fahrradfreundlichen Vorschläge des ADFC nicht wirklich kürzer, da inzwischen neue Problemstellen sichtbar wurden. Viele Punkte befinden sich in Abarbeitung und werden hoffentlich sukzessive umgesetzt.

Bereits entschieden, aber aus Kapazitätsgründen noch nicht bearbeitet ist die Überarbeitung der Beschilderung des benutzungspflichtigen Radweges an der Senfte-Kreuzung.

Über eine mögliche Freigabe des bisher einseitigen Radweges entlang der Dr.-Theodor-Neubauer-Str. vom Kino zur Bahnhofskreuzung konnte noch keine Einigkeit erzielt werden.

Eine Ausweitung der innerstädtischen Tempo-30-Zone ist laut Stadtverwaltung vorläufig aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Warum es in anderen Städten geht, entzieht sich unserer Kenntnis.

Eine Öffnung der Bahnhofstraße für Radfahrer, um die direkte Zufahrt zum Bahnhof zu ermöglichen, wird vorläufig abgelehnt. Nur bis zur Gutenbergstraße wurde die Freigabe zugesagt, damit ist immerhin die Bibliothek legal erreichbar. Da der Bereich der Bahnhofstr. zwischen Kreuzkirche und Unterführung völlig neugestaltet werden soll, erfolgt gegenwärtig eine umfangreiche Planung. Hier wird der ADFC künftig einen Vertreter in die kommunale Arbeitsgruppe entsenden und die Planung mit begleiten.

Der Stadt stehen 2023 und 2024 je 18.000 € für klimaschutzrelevante Maßnahmen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen einige Problemstellen für Radfahrer beseitigt werden. Dazu gehören z. B. die Bordabsenkungen an der Unterführung in Richtung Bahnhof, die Durchgängigkeit der Schleusinger Str. zur Dr.-Theodor-Neubauer-Str. für Radfahrer, Bordabsenkungen am Rimbachhügel und am Henneberger Haus. Auf der Agenda etwas weiter hinten steht auch eine Geländerertüchtigung der Haseltalbrücke aus Richtung Albrechts, um die derzeit notwendige Nutzung der Fahrbahn in dem unübersichtlichen Bereich zu vermeiden.

In vielen Punkten wird man vorläufig auf das in Arbeit befindliche Radverkehrskonzept für die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Oberzentrum Südthüringen warten. Dazu gehören die Umverlegung des Haseltal-Radweges zwischen Suhler Struth und Zella-Mehlis und die unkomfortable Radverkehrsführung an der Kreuzung Gothaer/Fröhliche-Mann-Straße. Ein erster Entwurf des Konzeptes liegt vor, der ADFC gab dazu für Suhl und Schleusingen auch Stellungnahmen ab. Aufgrund der Unklarheit bezüglich der Größe des künftigen Oberzentrums kann der Entwurf allerdings vorläufig nicht fertiggestellt werden. ,

In dem Konzept wird u. a. auf die Verwaltungsvorschrift zur StVo zu Zeichen 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit) hingewiesen. Dort heißt es unter Randziffer VIII: „Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. …“. Die Stadtverwaltung besteht hier auf der Formulierung "grundsätzlich", womit z. B. im Interesse der grünen Welle eine Ausnahme möglich wäre.

Ein nächster Gesprächstermin wird im Herbst stattfinden. Wer sich dazu genauer informieren oder seine eigenen Sorgen einbringen möchte, ist herzlich eingeladen, zu den Suhler Radler-Treffs zu kommen. Die Termine sind hier zu finden.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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