Radweg zwischen Ober- und Unterkatz eingeweiht - ADFC Südthüringen
Karte mit dem Radwege Oberkatz-Unterkatz

Radweg Oberkatz Unterkatz © Radroutenplaner

Radweg zwischen Ober- und Unterkatz eingeweiht

Ein kleiner Schritt für die Fahrradfahrer von Südthüringen- ein großer Schritt für Ober- und Unterkatz.

Am 15.11.2021 wurde der dieses Jahr fertig gestellte Fahrradweg zwischen Ober- und Unterkatz offiziell mit einem symbolischem Bandschnitt der Öffentlichkeit übergeben.

880 Metern ist dieser Abschnitt des Fahrradweges lang und in Asphalt auf 3,5 Metern ausgebaut.

Was für die Nutzer der beiden Orte der Rhön einen großen Schritt darstellt, bleibt für die Fahrrad fahrenden Südthüringer wegen der Insellösung nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Landkreis – es fehlt die KfZ-freie Anbindung an den Werraradweg.

Wie der bei der Eröffnung anwesende Bürgermeister von Wasungen, Hr. Kästner ankündigt, befindet sich die Planung des Anschlusses an den Werratalweg in Planung; er wird vom Meininger Tageblatt am 17.11.2021 mit den Worten zitiert: „…Sicher ist aber: Es geht weiter“.

Ob die weitere Streckenführung entweder auf der Route des Rhön-Rennsteig-Radwegs über Wahns und Mehmels im Katzagrund nach Wasungen oder alternativ über Solz, Rippershausen, Melkers nach Walldorf jeweils an den Werratalweg führen kann, ist noch nicht entschieden.

Die (Maximal-)Forderung von Seiten des ADFC Südthüringen in diesem Zusammenhang ist, beide Strecken perspektivisch mit Fahrradwegen auszuführen. Getreu dem Ziel, alle (kleineren) Orte des Landkreises an die jeweiligen Städte mit Fahrradwegen anzubinden.

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https://suedthueringen.adfc.de/artikel/radweg-zwischen-ober-und-unterkatz-eingeweiht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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