Fahrt nicht ohne Licht - ADFC Südthüringen

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Südthüringen

Pressemitteilung im Meininger Tageblatt über Unfall eines Fahrradfahrers ohne Licht zwischen Eicha und Milz

Pressemitteilung im Meininger Tageblatt über Unfall Fahrradfahrer ohne Licht © Meininger Tageblatt

Fahrt nicht ohne Licht

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Fahrt nicht ohne Licht!

Eine Meldung im Meininger Tageblatt vom 07.01.2022 erinnert an die Notwendigkeit, nicht ohne (ausreichendes) Licht in der Dämmerung und erst recht nachts unterwegs zu sein.

Am Morgen des 05.01.2022 verunglückte demnach ein 61-jähriger Fahrradfahrer, weil er aufgrund der „Witterungsverhältnisse“ von einer Autofahrerin übersehen und angefahren wurde. Dabei wurde der Fahrradfahrer so schwer verletzt, dass er im nahe gelegenen Klinikum behandelt werde musste.

Der Unfall ereignete sich auf der Strecke zwischen Eicha und Milz in der Nähe von Römhild.

Das erinnert in schmerzlicher Weise an zwei Dinge:

  1. Die Nutzung einer ausreichenden Beleuchtung ist für Fahrradfahrer `der` eigene Beitrag, um ihr Risiko für Unfälle und Verletzungen wenigstens zu minimieren.

Die Empfehlungen des ADFC (s. unter: www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Technik/Downloads/ADFC-Flyer_Lichtblick_2021.pdf  ) zu geeigneten Fahrradleuchten können dabei eine kleine Hilfe sein.

  1. Fahrradfahrer sind als Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen gemeinsam mit Auto`s immer die Gefährdesten; ein vorhandener Fahrradweg separat von gemeinsam mit PKW`s genutzten Straßen entschärft wenigstens dieses Problem.

Dies unterstreicht nochmals den Bedarf des von Römhild (s. unter Bürgerdialog Römhild hier ) für die umliegenden Gemeinden geplanten Radwegenetzes.

Nachtrag:

In einem Gespräch mit der Pressereferentin der Süd-Thüringer Polizei Fr. Vivien Glagau (am 13.01.2022) war zu erfahren, dass zumindest das Vorderlicht auch nach dem Unfall noch geleuchtet hat. Das Rücklicht war nach dem Unfall mit dem Anfahren von hinten defekt.

Ob das Rücklicht bereits vor dem Unfall defekt war obliegt polizeilicher Ermittlung.

Keinen Zweifel gibt es daran, dass der Fahrradfahrer keinen Alkohol getrunken hat weil bei Aufnahme im Klinikum ein Alkoholspiegel von 0,0 Promille gemessen wurde.

Nichts destotrotz bleibt die unbedingte Empfehlung: „Fahrt nicht ohne Licht“ bestehen.

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