Information des ADFC Südthüringen und der Stadt Suhl zum Weltfahrradtag
Zum Weltfahrradtag informieren der ADFC Südthüringen und die Stadt Suhl über die gemeinsamen Aktivitäten zur Verbesserung des Radverkehrs in Suhl
Gemeinsam mit dem ADFC weiset die Stadt Suhl auf den Weltfahrradtag am 03. Juni 2023 hin. Die Stadt Suhl und der ADFC Südthüringen rufen anlässlich des Weltfahrradtages auf, Suhl per Rad zu entdecken.
Was hat sich getan und was tut sich in Suhl?
In den vergangenen Jahren wurde begonnen, die Infrastruktur der Stadt auf Fahrradfahrer anzupassen. Mittlerweile fahren mehr und mehr Menschen Rad und entdecken es nicht nur als Freizeitgerät, sondern auch für den Alltagsradverkehr. Die gebauten Radwege werden angenommen, mit dem Angebot steigt die Nachfrage.
Diesem steigenden Bedarf am Radverkehr, der durch die Nutzung von e-Bikes gesteigert wird, werden wir nachgehen und die Infrastruktur entwickeln, so Oberbürgermeister, André Knapp. Auch Adriane Winkler von der Stadtentwicklung sieht sicheren und komfortablen Radverkehr als eine Komponente, um Suhl als Stadt attraktiver zu machen. Gespräche mit Gewerbetreibenden zeigen, dass der Wunsch nach einer Erreichbarkeit der Firmen für die Mitarbeiter mit dem Rad besteht. Hier kann Suhl noch aufholen.
Deshalb treffen sich die Stadtverwaltung, der Allgemeine Deutsche Fahrradklub, die Eigenbetriebe der Stadt und die Polizei regelmäßig, um Maßnahmen zu besprechen, die den Radverkehr in Suhl kontinuierlich verbessern. Es geht um Verkehrsregelungen, Ausschilderungen, das Absenken von Bordsteinen oder das Freigeben von Einbahnstraßen. Parallel wird in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Oberzentrum Südthüringen ein Radverkehrskonzept für Suhl, Schleusingen, Zella-Mehlis und Oberhof erarbeitet, das gegen Ende des Jahres fertig gestellt sein wird und die innerörtliche Gestaltung und Vernetzung der Gemeinden beinhaltet.
Suhl greift damit einen bundesweiten Trend auf. Es gibt bereits Städte, die umgestaltet sind, um den Radverkehr als gesunde und umweltfreundliche Alternative dem Kfz-Verkehr gleichzustellen. In der Regel begleitet von starker Kritik und Bedenken aus Sorge vor Einschränkungen des Kfz-Verkehrs werden die Städte am Ende als attraktiver und lebenswerter empfunden. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und die Schutzbedürftigen geschützt werden. Das gilt selbstverständlich für Fußgänger ebenso wie Radfahrer. Das Ziel sollte sein, dass ein 10-jähriges Kind gefahrlos ohne Begleitung durch Suhl fahren kann. So Karsten Pehlke, der verkehrspolitische Sprecher des ADFC Südthüringen.
In diesem Zusammenhang gibt er Hinweise auf die geltenden Straßenverkehrsregeln für die gegenseitige Rücksichtnahme:
· Der vorgeschriebene Mindestabstand bei Überholen von Radfahrenden beträgt innerorts 1,50 m und außerorts 2,00 m. Bitte mit angemessener, nicht zu großer Differenzgeschwindigkeit. § 5 Abs. 4 StVO
· Radfahrer dürfen seit 2020 nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, sofern sie den Verkehr nicht übermäßig behindern (mehrere Autos aufstauen) § 2 Abs. 4 StVO.
· In freigegebenen Fußgängerzonen haben Radfahrer ihre Geschwindigkeit so anzupassen, dass den Fußgängern, die Vorrang haben, nichts passiert (Schrittgeschwindigkeit) (Anlage 2 Abschnitt 5 lfd. Nr. 18, Zeichen 239 Ziffer 2 StVO).
· Teurer werden Verstöße wie das Zuparken von Radwegen und das Radfahren auf nicht freigegebenen Fußwegen. LKW müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
· Das rechts Vorbeifahren an wartenden Autos vor einer Ampel ist erlaubt § 5 Abs. 8 StVO.
Der ADFC Südthüringen und die Stadt Suhl wünschen ihnen ein schönes Fahrradwochenende. Wenn Ihnen etwas auffällt, das verbessert werden kann, schreiben Sie bitte eine Beschwerdekarte an die Stadt Suhl über ihre Homepage oder wenn sie eine Radroute fahren an den Mängelmelder im Thüringer Radroutenplaner.