Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Südthüringen

neue Verkehrsschilder für Fahrradfahrende

neue Verkehrsschilder © STVO

Neue Verkehrsschilder braucht/e das Land

Neue Verkehrsschilder nach der aktualisierten Version der Straßenverkehrsordnung (STVO)

Neue Verkehrsschilder braucht/e das Land

Zugegeben, die Überschrift ist ein klein wenig "geklaut", sprich abgewandelt nach einem bekannten Lied aus den 80-ern, aber als Einstieg gut geeignet, weil gleich das erste Verkehrsschild dem bekannten Autobahnschild ähnelt.

Seit dem 28.04.2020 sind eine Reihe neuer Verkehrszeichen gültig.

Für uns Fahrradfahrer sind dabei insbesondere folgende Zeichen, welche die Sicherheit für Fahrrad fahrende Verkehrsteilnehmer stärken und verbessern sollen, von Interesse:

  1. Dieses grasgrüne erste Verkehrsschild weist sog. Fahrradschnellwege aus. In Analogie zur Autobahn für motorisierte Fahrzeuge kennzeichnet dieses Schild ausschließlich für Fahrradfahrer reservierte, besonders gut ausgebaute und staufrei zu befahrende Fahrradwege. Leider gibt es dafür bisher nur punktuelle Streckenabschnitte wie z. B. den ersten Teil des Ruhrschnellwegs (RS), der zukünftig Duisburg und Hamm auf insgesamt 101 km lückenlos verbinden soll (Stand 16.01.2022)
  2. Das Verkehrsschild mit dem weißen Fahrrad auf blauem runden Grund und darunter "Zone" weist eine Fahrradzone aus. Hier gilt Tempo 30 km/h und Autos dürfen nur fahren, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Mit diesem neuen Verkehrsschild soll die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen gefördert werden.
  3. Für die immer populäreren Lastenräder gibt es nun die Möglichkeit, mit diesem Schild eigene Parkzonen ausweisen zu können.
  4. Das runde Verkehrsschild (roter Rand auf weißem Grund= Verbotsschild) verbietet ein Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch Kraftfahrzeuge - also auch das Überholen von Fahrrädern.
  5. Der Grünpfeil für Fahrradfahrer gestattet es Fahrradfahrern, auch an roten Ampeln rechts abzubiegen; Voraussetzung ist natürlich eine dafür gefahrlose Situation.

Prinzipiell gilt zusätzlich, dass Autofahrer beim Überholen von u. a. Fahrradfahrern innerorts mindestens 1,5 und außerorts mindestens 2 Meter Abstand einzuhalten haben. Dies gilt auch für das Überholen von Fahrradfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Das bedeutet faktisch, dass Radfahrer nur überholt werden können, wenn die Gegenspur frei ist. Es steht zu hoffen, dass sich diese Regel irgendwann in den Köpfen der Autofahrer verankert!

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Rest einer alten Brücke

Verlängerung des Mommelsteinradwegs bis Brotterode

Die Stadt Brotterode beabsichtigt, den Mommelsteinradweg auf der alten Bahntrasse vom derzeitigen Endpunkt Auwallenburg…

Suhl mit schlechten Noten im ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Beim ADFC-Fahrradklima-Test 2022 zeigte sich, dass in Suhl die Bedingungen für das Radfahren als noch schlechter…

Neue Tempo50-Beschilderung in der Schleusinger Straße

Suhl: Tempo 50 zwischen Döllberg und Friedberg

Die Freigabe eines Teilstücks der Schleusinger Straße wurde aufgehoben. Zulässig sind nur noch 50 km/h. Grund ist die…

Geld

Förderung der Radverkehrsinfrastruktur

Ein Wegweiser durch die verschiedenen Förderprogramme. Für diesen Artikel wurden die Seiten recherchiert, auf denen die…

Unsere Radtourenangebote

… richten sich an alle, die in lockerer Gemeinschaft ohne große sportliche Ambitionen unterwegs sein wollen.

Karte mit dem Radwege Oberkatz-Unterkatz

Radweg zwischen Ober- und Unterkatz eingeweiht

Ein kleiner Schritt für die Fahrradfahrer von Südthüringen- ein großer Schritt für Ober- und Unterkatz.

Konstitution Fahrrad-Beirat Meiningen

Fahrrad-Beirat Meiningen Konstitution

Wann wird wieder eine Einbahnstraße in Suhl für den Radverkehr freigegeben?

Im Herbst 2019 wurde mit der Trübenbachstraße als Verbindung zwischen Rimbach- und Judithstraße eine Einbahnstraße für…

https://suedthueringen.adfc.de/artikel/neue-verkehrsschilder-braucht-e-das-land

Bleiben Sie in Kontakt