Neue Verkehrsschilder braucht/e das Land - ADFC Südthüringen
neue Verkehrsschilder für Fahrradfahrende

neue Verkehrsschilder © STVO

Neue Verkehrsschilder braucht/e das Land

Neue Verkehrsschilder nach der aktualisierten Version der Straßenverkehrsordnung (STVO)

Neue Verkehrsschilder braucht/e das Land

Zugegeben, die Überschrift ist ein klein wenig "geklaut", sprich abgewandelt nach einem bekannten Lied aus den 80-ern, aber als Einstieg gut geeignet, weil gleich das erste Verkehrsschild dem bekannten Autobahnschild ähnelt.

Seit dem 28.04.2020 sind eine Reihe neuer Verkehrszeichen gültig.

Für uns Fahrradfahrer sind dabei insbesondere folgende Zeichen, welche die Sicherheit für Fahrrad fahrende Verkehrsteilnehmer stärken und verbessern sollen, von Interesse:

  1. Dieses grasgrüne erste Verkehrsschild weist sog. Fahrradschnellwege aus. In Analogie zur Autobahn für motorisierte Fahrzeuge kennzeichnet dieses Schild ausschließlich für Fahrradfahrer reservierte, besonders gut ausgebaute und staufrei zu befahrende Fahrradwege. Leider gibt es dafür bisher nur punktuelle Streckenabschnitte wie z. B. den ersten Teil des Ruhrschnellwegs (RS), der zukünftig Duisburg und Hamm auf insgesamt 101 km lückenlos verbinden soll (Stand 16.01.2022)
  2. Das Verkehrsschild mit dem weißen Fahrrad auf blauem runden Grund und darunter "Zone" weist eine Fahrradzone aus. Hier gilt Tempo 30 km/h und Autos dürfen nur fahren, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Mit diesem neuen Verkehrsschild soll die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen gefördert werden.
  3. Für die immer populäreren Lastenräder gibt es nun die Möglichkeit, mit diesem Schild eigene Parkzonen ausweisen zu können.
  4. Das runde Verkehrsschild (roter Rand auf weißem Grund= Verbotsschild) verbietet ein Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch Kraftfahrzeuge - also auch das Überholen von Fahrrädern.
  5. Der Grünpfeil für Fahrradfahrer gestattet es Fahrradfahrern, auch an roten Ampeln rechts abzubiegen; Voraussetzung ist natürlich eine dafür gefahrlose Situation.

Prinzipiell gilt zusätzlich, dass Autofahrer beim Überholen von u. a. Fahrradfahrern innerorts mindestens 1,5 und außerorts mindestens 2 Meter Abstand einzuhalten haben. Dies gilt auch für das Überholen von Fahrradfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Das bedeutet faktisch, dass Radfahrer nur überholt werden können, wenn die Gegenspur frei ist. Es steht zu hoffen, dass sich diese Regel irgendwann in den Köpfen der Autofahrer verankert!

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https://suedthueringen.adfc.de/artikel/neue-verkehrsschilder-braucht-e-das-land

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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