Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Südthüringen

Langenhagen Kananoher Straße

Tempo 70 UND Kinder auf der Straße: Ist DAS denn die sichere = die richtige Lösung der Behörde(n)? Ort: Langenhagen-Kaltenweide, Kananoher Straße. © ADFC Langenhagen

Schulkinder!? Der DVR e.V. argumentiert: Ist's eigentlich legal in Kaltenweide??

Die "Referatsleitung Verkehrsinfrastruktur" des Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR e.V. unterstützt die Argumentation GEGEN die bisherige Auslegung der Behörden (Stadt Langenhagen / Region Hannover) zur Verkehrssicherheit auf der Kananoher Straße.

Der ADFC Langenhagen setzt sich für die Sicherheit im Verkehr ein.
In Kaltenweide gibt es seit Längerem eine heftige Diskussion  darum:

  • Wir veröffentlichen hier Unterlagen, um zur Transparenz der Argumentation beizutragen.
  • Und wer ihre/seine Argumente auch hier sehen möchte, kann sie uns gerne zur Veröffentlichung zusenden.

Kaltenweide-Langenhagen 70 km/h ohne Fußweg (und ohne Radweg)

Siehe unten
Wörtliche Wiedergabe einer Email der "Referatsleitung Verkehrsinfrastruktur" des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. Berlin an:
Herrn Mirko Heuer, Bürgermeister der Stadt Langenhagen, 
Herrn Boris Ehrhardt, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Langenhagen, 
Herrn Ulf-Birger Franz, Leiter des Dezernates Wirtschaft und Verkehr der Region Hannover
und an alle weiteren Mitverantwortlichen

Das DVR-Schreiben unten stützt sich dabei auch auf diese beiden DVR-Unterlagen:

---+---------------------------------------

Sehr geehrter Herr Heuer, sehr geehrter Herr Ehrhardt, sehr geehrter Herr Franz, sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit unserem Beschluss zur Verkehrssicherheit im Fußverkehr (Mehr Sicherheit für den Fußverkehr | Deutscher Verkehrssicherheitsrat), der im I. Halbjahr 2026 vom Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates verabschiedet wurde, erreichte uns eine Bürgeranfrage zu einer Gefahrensituation in Ihrem Zuständigkeitsbereich, an der Kananoher Straße in Kaltenweide-Langenhagen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. mit Sitz in Berlin vereinigt eine Vielzahl fachlicher Kompetenzträger im Bereich Verkehrssicherheit.
https://www.dvr.de/ueber-uns

Wir haben uns die Situation angesehen und können die Sorgen und Bedenken der betroffenen Anwohner voll und ganz nachvollziehen.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Verkehrssicherheit der aktuelle Standort der Ortstafel.

---

Wie ist der aktuelle Standort der OT zu begründen?

Es bestehen:
• eine weiterführende einseitig geschlossene Bebauung
• die Fortsetzung der Straßenbeleuchtung, was ein typisches Innerortselement darstellt
• Grundstückzufahrten
• Hindernisse im Seitenraum der Straße – Beleuchtungsmasten, Bäume, Zäune etc., die an einer Straße außerorts einen passiven Schutz mit Stahlschutzplanken o.ä. erforderlich machen  

Die einzig optische Änderung im Verlauf der Straße ist die derzeit an der OT beginnende Mittelmarkierung.

Die zwischenzeitlich angeordnete Verkehrszeichenkombination VKZ 133-10 + 274-70 ist für die vorliegende Situation nicht passend. VKZ 133 wird in der Regel außerorts angewandt, um auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen. Da beidseitig keine Gehwege vorhanden sind, handelt es sich hier um parallel zum Fahrverkehr laufende Menschen – auch Kinder –, die sich auf der Straße oder dem Bankett bewegen müssen.

Wir empfehlen Ihnen dringend:

kurzfristig
• Umsetzung der Ortstafel an das Ende der einseitig geschlossenen Bebauung
• Aufstellung eines Schulwegeplanes, als Grundlage für die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zur Schulwegsicherung
• Einrichtung eines provisorischen Gehweges
• Geschwindigkeitsüberwachung oder mindestens Dialogdisplays zur Information der Autofahrenden  

mittelfristig
• Baurechtliche Anpassung der Ortsdurchfahrtsgrenze
• Errichtung eines mindestens einseitigen Gehweges

Die Versetzung der Ortstafel ist kurzfristig umsetzbar, zeigt Wirkung auf die Verkehrssicherheit und ist wirtschaftlich. Damit werden auch gleichzeitig weitere Sicherheitsmängel ausgeräumt, die im Zusammenhang mit der momentanen Außerortslage des Bereiches bestehen (siehe Beschreibung oben).

Vielen Dank für Ihr Engagement für die Verkehrssicherheit. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung oder Sie wenden sich an die kompetenten Partner in Ihrem Bundesland:
https://www.polizei-nds.de/verkehr/


Mit freundlichen Grüßen  

Referatsleitung Verkehrsinfrastruktur  

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. / German Road Safety Council  

Jägerstraße 67–69
10117 Berlin  


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Website | Newsletter | DVR Report  

Youtube  

2 Anhänge: 
• Diese beiden Anhänge des DVR-Schreibens sind oben in diesem Beitrag des ADFC Langenhagen direkt verlinkt.

---+---------------------

Pflicht von Behörden und allen anderen:
Umsetzung der Vision Zero 

Im Zusammenhang mit Verkehrssicherheit verweist der ADFC Langenhagen auf die Pflicht, dass diese rechtlich bindende Vorgabe einzuhalten ist:

  • Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. 
  • Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Fundstelle: 

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