Radweg Viernau Schwarza 2023

Ist die jetzt angekündigte Variante für die Radwegeverbindung von Viernau nach Schwarza wirklich als „Notlösung“ zu bezeichnen?

Traum oder Wirklichkeit, ein geeigneter Radweg nach Schwarza
Protestierende auf der Einfahrt nach Schwarza. Bleibt eine gute Radwegeverbindung ein Traum? © ADFC/Karsten Pehlke

Wie der Lokalpresse zu entnehmen war, soll im Laufe dieses Jahres der „provisorische“ Radweg-Lückenschluss zwischen Schwarza und Viernau hergestellt werden. Aber die geplante Variante sorgt für Kopfschütteln.

Sollen sich die Radfahrer etwa darüber freuen, dass nun ein provisorischer Radweg-Lückenschluss zwischen Schwarza und Viernau hergerichtet werden soll?! Eine Verlängerung der Lücke auf 4,3 km und dazu noch kräftige Anstiege – das ist für den Alltagsradverkehr keine Lösung, weder eine Übergangs- noch eine Notlösung! Es ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich seit 17 Jahren für eine alltagstaugliche Verbindung zwischen Schwarza und Viernau einsetzen. Es ging immer darum, den Alltagsradverkehr zwischen den beiden Orten sicherer zu machen.

Das sogenannte Provisorium ist bestenfalls eine Alternative für sportliche oder touristische Unternehmungen. Freuen kann sich dagegen die Gemeinde Schwarza, wenn sie so aus Mitteln des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Brückeninstandsetzung finanziert bekommt.

Die Begründungen für die „Notlösung“ sind für viele nicht nachvollziehbar: Kosten von mehr als einer Million Euro für die 2,5 km Trasse durch das Tal sind nicht belegt. Vielfältige Eigentumsverhältnisse: Wie zu erfahren war, hat die Gemeinde Schwarza im Laufe der vergangenen Jahre mehrere Gelegenheiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht genutzt oder auf beabsichtigte Grundstücksschenkung nicht reagiert. Wo kein ehrlicher Wille ist, da gibt es auch keinen wirklichen (Rad-)weg. In den über 15 ungenutzten Jahren sind natürlich die Baukosten gestiegen und die Fördermittel gesunken. Schade. Andere Orte in der Region belegen: Eine gute Radfahr-Infrastruktur lässt automatisch mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen. Zwischen Schwarza und Viernau dagegen werden potentielle Radfahrer weiterhin das Auto nutzen, anstatt mit dem Rad eine Geländefahrt durch den Wald zu machen.

Anstatt auf kürzester Strecke mit leichter Steigung von Schwarza nach Viernau zu fahren, soll eine in dem betreffenden Abschnitt mehr als doppelt so lange Strecke gebaut werden. 1.800 m Radweg in der Aue stehen knapp 4 km Radweg über den Berg entgegen. Anstatt 16 m Höhenunterschied zu überwinden, sind es 75 m, mit Steigungen bis zu 10 %. Aus jeder Richtung fast 2 km bergauf. 6 min Fahrzeit werden durch 30 min Fahrzeit für fitte Radfahrer ersetzt. Ein Alltagsfahrer legt für Hin- und Rückweg zusammen fast eine Stunde drauf. Welcher Radfahrer oder Fußgänger würde sich für die lange und anstrengende Variante entscheiden und nicht stattdessen die kürzere, aber gefahrvolle Strecke auf der Straße wählen? Soll das dann ein "selbst schuld" rechtfertigen, wenn das nächste Verkehrsopfer zu beklagen ist?

"Damit wird die Situation nicht entschärft. Ausflugsmöglichkeiten in den Wald gibt es bereits. Einer Ausschilderung würden wahrscheinlich nur Ortsunkundige ohne Navigationsgerät folgen. Hier wird kein Anreiz geboten, das Auto stehen zu lassen." sagt die Spezialistin vom ADFC Südthüringen. 

 

Freude kommt bei den Radfahrern ob der angekündigten Notlösung nicht auf. Da hilft es auch nicht, dass vielleicht eine endgültige Lösung irgendwann nach 2030 durch die Aue kommen soll. Wenn die L1131 ausgebaut werden wird, was noch nicht entschieden ist. Zudem hilft es nicht, insgesamt mehr Geld als erforderlich auszugeben, nur damit die Bauverwaltung des Landes im Zuge des Straßenbaus Probleme löst, die viel besser jetzt, konkret und vor Ort gelöst werden könnten.   

Investitionsvorhaben setzen nach Haushaltsrecht Variantenuntersuchungen voraus. Vorausgesetzt, die unzureichenden Waldwege werden ausgebaut, dann wird hier die teurere und ungeeignetere Variante verfolgt. Teurer aufgrund der Wegelänge, zuzüglich des zusätzlichen Brückenbaus. Es werden Fördermittel des Landkreises für den Radwegebau zweckentfremdet und stattdessen eine Zuwegung in den Wald und Wegebau im Wald finanziert sowie mit einem Radwegeschild verschönert. Zudem müsste es alternative Routenführungen geben, damit bei Rückarbeiten im Forst Umleitungen zur Verfügung stehen. Hier werden Wirtschaftswege genutzt, die bei und nach Benutzung oft lange Zeit unpassierbar sind.

Um so enttäuschender, da es breiten Konsens dafür gibt, dass der Radweg dringend erforderlich ist. Beim Bürgermeister, bei der VG und im Landkreis sowie bei den vielen Menschen, die sich für den Radweg bisher eingesetzt haben. Der Lückenschluss von 2,5 km im Radwegenetzt zwischen Schwarza und Viernau ist im Radverkehrskonzept des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nun bereits seit 11 Jahren enthalten. Damit soll von Norden her der Anschluss an den Rhön-Rennsteig-Radweg hergestellt und auch die Verbindung zum Haseltal- und Werratal-Radweg im Süden geschaffen werden. Vor allem aber schreit der Alltagsradverkehr danach! Für die Fahrt zur Arbeit, die Fahrt zum Einkaufen, den Besuch eines Cafes oder einfach nur einen Spaziergang mit dem Hund. Eine Strecke, die zum Inliner fahren und für Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator geeignet ist. Das bedeutet Alltagstauglichkeit und Alltagstauglichkeit ist Priorität Nr. 1 für die Radwegeförderung.

Auch hat es bereits Todesopfer gegeben. Die heutige L1131 müssen sich Pkw's, Lkw's, Schwerlasttransporte und Zweiradfahrer, auch nicht motorisierte, teilen.  Für letztere Gruppe, also die Fahrradfahrer, ein riskantes Unternehmen. Der Verkehr ist rasant gewachsen. Die Straße nicht! Mit dieser absurden Trassenführung werden die Radfahrer weiter auf die Straße gezwungen. Eine Radwegebenutzungspflicht greift nur bei straßenbegleitenden Wegen. 

Die jetzt geplante Trasse soll von Schwarza her gut 800 m auf der L1131 verbleiben, dann rechts über die Schönau (seit Jahren nicht passierbar, da keine Brücke mehr vorhanden ist) und weiter durch den Wald, auf dem Forstweg zwischen Bauerberg und Hessental, zu den Ebertshäuser Teichen und  zurück auf die L1131 verlaufen. Bergauf, bergab, ab nicht vorhandener Brücke knapp 4 km lang. Ein Weg zum Wandern oder Mountainbiken, für Forstwirtschaft und Jagd. Kein Weg für den Radverkehr!

Es sollte ein Weg für die Bürger vor Ort werden. Seit gut 17 Jahren ist der Radweg im Gespräch. Die Planung des Trassenverlaufs und stundenlange Beratungen haben viel Geld und Zeit verschlungen. Praktisch ist nichts herausgekommen. 

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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