Umverlegung Rhön-Rennsteig-Radweg - ADFC Südthüringen

Umverlegung Rhön-Rennsteig-Radweg

Da zwischen Zella-Mehlis und Benshausen weder das TLBV einen straßenbegleitenden Radweg baut noch Zella-Mehlis den Waldweg provisorisch ertüchtigt, wird der Rhön-Rennsteig nun "umverlegt".

Wegweiser zur bisherigen Route © Klaus Renhak

Nach jahrelangen Diskussionen zur Unzumutbarkeit des Rhön-Rennsteig-Radweges zwischen Benshausen und Zella-Mehlis wird nun der Vorschlag des Zella-Mehliser Bürgermeisters Richard Rossel umgesetzt: Die Route wird ab Schwarza nach Rohr zum Anschluss an den Haseltal-Radweg umverlegt. Ab Ortsausgang Suhl verläuft er dann laut Radroutenplaner nicht mehr auf dem Haseltal-Radweg. Erst ab Ortsausgang Zella-Mehlis verlaufen beide Routen wieder gleich. Es handelt sich dabei nicht um eine „Umleitung“, sondern um eine „Umverlegung“, da man die Bezeichnung „Umleitung“ nicht für eine voraussichtlich jahrelange Situation verwenden wollte.

Mit dieser Routenführung verlängert sich die Strecke um 17 km, auch zwischen Schwarza und Rohr gibt es einen gefährlichen Bereich für den Radverkehr.

Die geänderte Routenführung wurde bereits im Radroutenplaner Thüringen eingepflegt. Allerdings beinhalten die Infos im Radroutenplaner, die Wegweiser und auch die Info-Tafeln entlang der Strecke die bisherige Route. Für Touristen entfallen die Orte Ebertshausen, Benshausen und Zella-Mehlis. Dafür fahren sie dann immerhin durch Suhl, eventuell auch durch Meiningen, wenn sie lieber gleich in Walldorf auf den Werratal-Radweg einbiegen. Vielleicht sollte man die Route nun in „Rhön-Werra-Radweg“ umbenennen? Aber dann passt das Logo nicht.

Außerdem wurde im Radroutenplaner auch der Verlauf zwischen Suhl und Oberhof abweichend vom Haseltalradweg und der bisherigen Route neu eingepflegt. Zwischen Suhl und Zella-Mehlis führt der Haseltal-Radweg immer noch über eine stark befahrene Straße durch das Industriegebiet, während die neue Route des Rhön-Rennsteig-Radweges nun der Strecke folgt, die der ADFC seit Jahren fordert. Nur - sie ist nicht ausgeschildert.

Wer Touristen eine solche Infrastruktur anbietet, muss sich nicht wundern, wenn Thüringen bei der Radreiseanalyse des ADFC einen der letzten Plätze belegt. Hoffentlich finden sich ortsfremde Radfahrer da zurecht. Wenn nicht - Mängelmelder nutzen!

Die alltagstaugliche Radverkehrsverbindung zwischen Zella-Mehlis und dem eingemeindeten Ortsteil Benshausen, die übrigens bereits seit 2002 gefordert wird, ist damit einmal mehr in weite Ferne gerückt. Als Alternativen gibt es nur die Bundesstraße, den Bus oder die Bahn mit Haltepunkt oberhalb von Benshausen. Im Konzept des Alltagshauptroutennetzes ist die Verbindung zwischen Zella-Mehlis und Suhl als Radhauptroute mit potentiellem Handlungsbedarf verzeichnet. Der ADFC ordnet sie mit höchster Priorität ein. Es ist zu hoffen, dass auch das für die Bundesstraße zuständige Landesamt für Bau und Verkehr sich endlich dieses Problems annimmt.


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https://suedthueringen.adfc.de/neuigkeit/umverlegung-rhoen-rennsteig-radweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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